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Sachverständigenprüfung am Knochendichtemessplatz nach StrSchG

1.200,00 

Die gesetzlich vorgeschrieben Sachverständigenprüfung nach StrSchG/StrSchV, vormals als Röntgenverordnung bekannt.

 

Die Sachverständigenprüfung wird von einem unabhängigem zugelassenem Sachverständigen bei Ihnen durchgeführt.

Dieser Sachverständige wird von uns beauftragt.

 

Die Sachverständigenprüfung wird nicht von uns durchgeführt, sondern wird von uns gegenüber einem zugelassenen Sachverständigen beauftragt. Die An- und Abfahrtskosten sind in dem Preis Deutschlandweit enthalten.

Die gesetzlich vorgeschrieben Sachverständigenprüfung nach StrSchG/StrSchV, vormals als Röntgenverordnung bekannt.

 

Die Sachverständigenprüfung wird von einem unabhängigem zugelassenem Sachverständigen bei Ihnen durchgeführt.

Dieser Sachverständige wird von uns beauftragt.

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